Niederschrift Nr. 12 über über die Sitzung des Ortsrates Gresaubach
17.12.2021 14:03 von FDP Gresaubach
Datum: 9. Juni 2021
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 19.25 Uhr
Ort: Wendalinushaus
Anwesend
als Vorsitzender: Fred Metschberger
als Mitglieder: Altmeyer, Vanessa / Ferring, Daniela / Kammer, Christine / Kehl, Götz / Kerber, Sebastian / Kohr, Maria / Pfeifer, Dieter / Schedler, Johannes / Scherer, Caroline / Thewes, Karsten
von der Verwaltung
Förster, Carolin
T A G E S O R D N U N G
Öffentliche Sitzung
1. Aktuelle Situation Kita Gresaubach
2. Sanierungsgebiet „Stadtteil Gresaubach“ in der Stadt Lebach, Stadtteil Gresaubach
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 und § 139 BauGB
- Billigung der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen
- Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung
- Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Billigung der Kosten- und Finanzie-rungsübersicht
3. Sanierungsgebiete in den Stadteilen Landsweiler, Niedersaubach, Gresaubach, Falscheid, Eidenborn, Knorscheid, Aschbach, Thalexweiler, Steinbach und Dörsdorf.
- Modernisierungsrichtline
4. Bürgeranfragen
5. Mitteilungen und Anfragen
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Ortsvorsteher Metschberger eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung.
Er stellt zunächst die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Bekanntmachung der Sit-zung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Öffentliche Sitzung
1. Aktuelle Situation Kita Gresaubach
OV Metschberger erläutert die nachfolgende fraktionsübergreifende Resolution des Lebach Stadtrates zur Sicherung des Kindergartenstandortes in Gresaubach.
Diese soll in der Stadtratssitzung am 10.06.21 verabschiedet werden.
„Seit dem Jahre 2012 verhandelten die Stadt Lebach, die Kirchengemeinde Schmelz und die KITA gGmbH über die Sanierung des Kindergartens Herz-Jesu-Gresaubach. Mit Schreiben vom 27.04.2021 hat das Bistum Trier mitgeteilt, von dem Projekt wegen Kostensteigerungen von 1,2 Mio. Euro auf 1,8 Mio. Euro Abstand zu nehmen und die Sanierung aus wirtschaftli-chen Gründen nicht mitzufinanzieren.
Der Kindergarten vor Ort ist ein bedeutender Standortfaktor einer Ortschaft, um für junge Familien attraktiv zu bleiben. Durch kurze Wege werden Eltern entlastet und die Kinder verb-bleiben in ihrer gewohnten Umgebung. Sie dienen als Zentren der Vernetzung für klein und groß, an denen die Kinder erste Kontakte zu Vereinen vor Ort knüpfen und in ihnen Fuß fas-sen können. Dies möchten wir in Gresaubach auch zukünftig erhalten.
Von Seiten der Stadt Lebach wurden sämtliche Verpflichtungen erfüllt und zur Durchführung dieses Projektes erstmals im Jahre 2013 300.000 Euro und letztlich in den Jahren 2019, 2020 und 2021 460.000 Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. In Konsequenz der aktu-ellen Situation gilt es nun, die bereitgestellten Mittel sinnvoll einzusetzen und zielorientierte Lösungen zu finden.
Bereits im Jahr 2013 strebte der Stadtrat mit der Übernahme des Kindergartens in städtische Verantwortung eine von der kirchlichen Trägerschaft unabhängige Lösung an. Anknüpfend daran gilt es nun, die verschiedensten Optionen von der Sanierung bis zum Neubau zu be-trachten und Verhandlungen mit dem aktuellen Träger, den Zuschussgebern und auch Grund-stücksbesitzern aufzunehmen. Von Seiten des Bistums fordern wir absolute Transparenz.
Die Stadtverwaltung und alle Stadtratsfraktionen senden ein klares Signal an die Gresauba-cher Bürgerinnen und Bürger, die Zuschussgeber sowie den aktuellen Träger und unterstrei-chen ausdrücklich:
„Der Kindergartenstandort Gresaubach muss vor Ort erhalten bleiben und auch nach dem En-de der jetzigen Trägerschaft fortgeführt werden!“
Weiterhin informiert der Vorsitzende über einen eventuellen Neubau einer Kindertageseinrich-tung in Gresaubach.
Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und den Zuschussgebern, dem Landkreis sowie mit dem Ministerium für Bildung und Kultur, wurden bereits geführt und Zuwendungen in Aus-sicht gestellt.
Auch Grundstücksverhandlungen mit einem Landwirt finden derzeit statt. Die Fläche beträgt 1 ha, wovon 5000 qm ausreichen würden.
2. Sanierungsgebiet „Stadtteil Gresaubach“ in der Stadt Lebach, Stadtteil Gresaubach
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 und § 139 BauGB
- Billigung der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen
- Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung
- Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Billigung der Kosten- und Finan-zierungsübersicht
Der Vorsitzende erläutert:
Der Stadtrat der Stadt Lebach hat in öffentlicher Sitzung am 28.01.2021 gemäß § 141 BauGB i.V.m. § 136 BauGB beschlossen, für das Gebiet „Stadtteil Gresaubach“ die Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Be-schlusses erfolgte am 02.04.2021 im Mitteilungsblatt der Stadt Lebach. Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Stadt vor der Festle-gung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind zwischenzeitlich abgeschlos-sen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentli-chen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbei-tet.
Die öffentlichen Aufgabenträger wurden mit Schreiben vom 09.03.2021 über die vorbereiten-den Untersuchungen inkl. Rahmenplan und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benachrichtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 16.04.2021 eingeräumt. Außerdem wurden bis einschließlich 30.04.2021 im Rathaus der Stadt die Planunterlagen öf-fentlich ausgelegt (§ 137 BauGB).
Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der öffentlichen Aufgabenträger hat der Stadtrat der Stadt Lebach mit dem in der vorliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Betroffene haben keine Stellungnahme abgegeben.
Der Ortsrat Gresaubach stimmt der folgenden Beschlussempfehlung der Verwaltung an den Stadtrat einstimmig zu:
1. Der Stadtrat der Stadt Lebach beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnah-men gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungser-gebnisses in die Vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan sowie den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen.
2. Der Stadtrat der Stadt Lebach billigt die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB und beschließt die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und nimmt billigend die Kosten- und Finanzierungsüber-sicht zur Kenntnis.
3. Sanierungsgebiete in den Stadteilen Landsweiler, Niedersaubach, Gresaubach, Falsch-eid, Eidenborn, Knorscheid, Aschbach, Thalexweiler, Steinbach und Dörsdorf.
- Modernisierungsrichtline
OV Metschberger informiert über den nachfolgenden Sachverhalt.
In den vorhergehenden Tagesordnungspunkten wurden die Beschlüsse zur Ausweisung von Sanierungsgebieten im vereinfachten Verfahren in den Stadtteilen Landsweiler, Niedersau-bach, Gresaubach, Falscheid, Eidenborn, Knorscheid, Aschbach, Thalexweiler, Steinbach und Dörsdorf gefasst. In diesem Bereich haben Eigentümer die Möglichkeit eine erhöhte steuerli-che Abschreibung für getätigte Investitionskosten zur Modernisierung der Gebäulichkeiten geltend zu machen.
Hierzu ist es erforderlich vor Beginn einer Modernisierungsmaßnahme, eine Vereinbarung mit der Kommune abzuschließen. Der Abschluss einer solchen Vereinbarung ist jeweils einzelfall-bezogen zu prüfen.
Die vorliegende Modernisierungsrichtlinie regelt nun transparent für jeden Antragsteller die grundsätzlichen Anforderungen und formellen Vorgaben.
Grundsätzlich müssen die Sanierungswilligen vor Beginnt der Sanierungsmaßnahmen eine Modernisierungsvereinbarung mit der Stadt abschließen.
Im Sinne der Stadt ist es natürlich eine optische Aufwertung der Geltungsbereiche zu erzielen.
Hierzu ist es wichtig, dass gewisse Rahmenbedingungen gelten.
Der Vorlage ist eine Auflistung mit nicht bescheinigungsfähigen Maßnahmen beigefügt.
Weiterhin ist ein schematischer Ablauf beigefügt. Dieser zeigt den Weg von der Antragsstel-lung bis zum Erhalten der Steuerbescheinigung.
Der Ortsrat Gresaubach stimmt der folgenden Beschlussempfehlung der Verwaltung an den Stadtrat einstimmig zu:
Der Stadtrat beschließt, die vorliegende Modernisierungsrichtlinie für die Sanierungsgebiete Aschbach, Dörsdorf, Eidenborn, Falscheid, Gresaubach, Knorscheid, Landsweiler, Niedersau-bach, Rümmelbach, Steinbach und Thalexweiler als Grundlage für die Ausstellung einer Be-scheinigung gem. §7h, §10, §11a EStG einzuführen.
4. Bürgeranfragen
Ein Bürger erkundigt sich über die in Aussicht gestellte Förderung zur Maßnahme „Dorfent-wicklung – Schnelles Internet etc.“ vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
OV Metschberger wird diesbezüglich bei der Stadt Lebach nachfragen.
5. Mitteilungen und Anfragen
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
OV Metschberger schließt um 19:25 Uhr die Sitzung.