Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates GRESAUBACH der Stadt Lebach NR. 22
22.08.2012 00:00 von FDP Gresaubach
Datum: 21. August 2012
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.15 Uhr
Ort: Wendalinushaus
Anwesend
als Vorsitzender: Metschberger, Fred, Ortsvorsteher
als Mitglieder: Ferring, Daniela / Kehl, Götz / Kohr, Maria / Pfeifer, Gerd-Dieter / Schmitt Barbara / Warken, Stephan / Schröder, Harald
entschuldigt
Jung, Armin / Schedler, Johannes / Wilhelm, Jörg
von der Verwaltung
Schmitt, Christoph
ferner
Fries, Dr. Edwin, Erster Beigeordneter / Herr Habermeier, ARGUSCONCEPT
T A G E S O R D N U N G
Öffentliche Sitzung
1. Annahme der Niederschrift Nr. 21 vom 27.06.2012
2. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes zur Steuerung der Windenergie-nutzung in der Stadt Lebach
- Einleitung des Verfahrens und Fassung des Aufstellungsbeschlusses
- Billigung des vorläufigen Konzeptes als Grundlage des weiteren Verfahrens
- Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ent-sprechend § 3 Abs. 1 Satz 1BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange entsprechend § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
- Bekanntmachung des Beschlusses
- Zustimmung zur Durchführung der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durch ein Planungsbüro
3. Aufstellung des Bebauungsplanes „Windkraftanlagen Horst“
- Einleitung des Verfahrens und Fassung des Aufstellungsbeschlusses
- Bekanntmachung des Beschlusses
4. Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 25, Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die zukünftige Konzentrationszone für Windkraftanlagen „Horst“
5. Teiländerung „Windenergie“ des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schmelz
6. Bürgeranfragen
7. Mitteilungen und Anfragen
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Öffentliche Sitzung
1. Annahme der Niederschrift Nr. 21 vom 27.06.2012
Der TOP 5 wird dahin gehend ergänzt, dass ORM Schröder die Kasse MZH ebenfalls geprüft hat.
Der Ortsrat nimmt die (ergänzte) Niederschrift einstimmig an.
2. Bürgeranfragen
- Die Rechts-vor-links-Regelung in der Römerstraße im Bereich Praxis Mailänder sollte geändert werden.
- Allgemein wird die Parksituation in Gresaubach bemängelt.
- Die Feldwege werden oftmals zu schnell befahren.
- Einige der Feldwege sind grade nach starken Regenfällen verschmutzt und sollte nach einer gewissen Zeit gesäubert werden.
- Der Vorsitzende der DLRG stellt den Stand der Maßnahme „Stuhllager“ vor.
3. Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes zur Steuerung der Windenergienutzung in der Stadt Lebach
- Einleitung des Verfahrens und Fassung des Aufstellungsbeschlusses
- Billigung des vorläufigen Konzeptes als Grundlage des weiteren Verfahrens
- Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ent-sprechend § 3 Abs. 1 Satz 1BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange entsprechend § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
- Bekanntmachung des Beschlusses
- Zustimmung zur Durchführung der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durch ein Planungsbüro
Herr Habermeier von ARGUSCONCEPT erläutert die bisherige Planung.
Einstimmig wird den anwesenden Bürgern zu dieser Angelegenheit Rederecht erteilt.
Nach eingehender Beratung empfiehlt der Ortsrat Gresaubach dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:
1) Der Stadtrat fasst zur Steuerung der Windenergienutzung in der Stadt Lebach den Aufstellungsbeschluss über die Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes
2) Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
3) Der Stadtrat billigt das aktuelle Konzept der Restriktionsanalyse als Grundlage des weiteren Verfahrens, wobei die Bereiche Kleeberg (Thalexweiler) und Nordschacht (Falscheid) nicht weiter verfolgt werden. Es verbleiben also insgesamt 7 Eignungsflächen, die im ersten Schritt des Verfahrens untersucht werden:
Der Ortsrat nimmt die lfd. Nr. 1 und lfd. 3 bis 5 zur Kenntnis und beschließt die lfd. Nr. 2 einstimmig.
Hierbei gibt der Ortsrat zu bedenken:
a) Das Infraschallproblem
b) Abstand zu den Brutstätten des Rotmilan 1500 m
c) Die Veränderung des Ortsbildes durch mehrere Vorranggebiete im Bereich Gresaubach
1. Bruchwald in den Stadtteilen Lebach und Niedersaubach
2. Horst im Stadtteil Gresaubach
3. Großer Spechenwald in den Stadtteilen Niedersaubach, Aschbach und Thalexweiler
4. Großwald im Stadtteil Dörsdorf
5. Dörrenbacher Wald im Stadtteil Thalexweiler
6. Gohlocher Wald in den Stadtteilen Eidenborn, Falscheid und Landsweiler.
7. Steinhaus im Stadtteil Landsweiler
4) Der Stadtrat beschließt die Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
5) Der Stadtrat stimmt der Durchführung der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durch das Planungsbüro ARGUS CONCEPT Gesellschaft für Lebensraumentwicklung mbH, Saarbrücken zu. Die Verwaltung wird mit der Bürgerbeteiligung beauftragt.
4. Aufstellung des Bebauungsplanes „Windkraftanlagen Horst“
- Einleitung des Verfahrens und Fassung des Aufstellungsbeschlusses
- Bekanntmachung des Beschlusses
Der Ortsrat Gresaubach empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:
1) Der Stadtrat fasst zur Steuerung der Windenergieanlagen im Bereich „Horst“ den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Windkraftanlagen Horst“.
2) Der Geltungsbereich ist Deckungsgleich mit dem Bereich der „möglichen Konzentrationszone 2: Horst“ aus dem Grundlagenkonzept zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Erweiterung, dass alle vom Konzept betroffenen Grundstücke in vollem Umfange in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
3) Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
5. Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 25, Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die zukünftige Konzentrationszone für Windkraftanlagen „Horst“
Der Ortsrat empfiehlt dem Stadtrat einstimmig bei Nichtbeteiligung des ORM Barbara Schmitt, auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 Satz 1Nr. 2 BauGB die besondere Vorkaufsrechtssatzung für das Gebiet „Horst“ im Stadtteil Gresaubach zu beschließen.
6. Teiländerung „Windenergie“ des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schmelz
Der Ortsrat Gresaubach empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:
Der Stadtrat von Lebach trägt zu den Planungen der Gemeinde Schmelz für die Teiländerung „Windenergie“ des Flächennutzungsplanes zur Steuerung der Windenergienutzung im Gemeindegebiet keine grundsätzlichen Anregungen vor. Wegen der erdrückenden Wirkung auf den Stadtteil Gresaubach wird die Gemeinde jedoch gebeten, in der Endfassung des Flächennutzungsplanes möglichst auf die Ausweisung der Gebiete „Nördlicher Horst“ und „Südlicher Horst“ zu verzichten oder zumindest in Abstimmung mit der Stadt Lebach und deren Planung zurückhaltend Windkraftanlagen vorzusehen.
7. Mitteilungen und Anfragen
OV Metschberger:
- Die Sanierung der L 334 erfolgt noch in 2012.
- Die Sanierung anderer Gemeindestraßen hat Priorität vor der Eckenstraße (Anfrage ORM Schröder).
- An Erntedank erfolgt die Sperrung des Dorfplatzes vom 19.- 24.09.12.
- Dank an den Musikverein für das Ortswappen im Wendalinushaus.
- Arbeiten am Wendalinushaus erfolgen.
- Am 08.09.12 wird das neue Pastoralteam der Pfarrgemeinde eingeführt.
- EVS plant für 2016 einen neuen Hauptsammler Richtung Rümmelbach.
- Einebnung wg. Ablauf der Ruhefrist erfolgt nach dem 30.08.12.
ORM Warken:
- CDU-Ortsverband wird einen Wickeltisch und zwei Kinder-Hochstühle für das Wendalinushaus spenden.
ORM Pfeifer:
- wird zur nächsten Sitzung die Aufnahme eines TOP „Sanierung der MZH“ beantragen.
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OV Metschberger schließt die Sitzung um 20.15 Uhr.
Vorsitzender: Ortsvorsteher Fred Metschberger
Schriftführer: Christoph Schmitt