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Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates GRESAUBACH der Stadt Lebach NR. 28

10.05.2019 10:23 von FDP Gresaubach

Datum: 19. März 2019
Beginn
: 19.00 Uhr
Ende: 19.45 Uhr
Ort: Wendalinushaus

Anwesend
als Vorsitzender: Metschberger, Fred, Ortsvorsteher
als Mitglieder: Ferring, Daniela / Ferring, Julian / Jung, Armin / Kammer, Christel / Kehl, Götz / Kohr, Maria / Pfeifer, Gerd-Dieter / Schuberth, Matthias / Schedler, Johannes / Thewes, Karsten

von der Verwaltung
Schmitt, Christoph

T A G E S O R D N U N G

Öffentliche Sitzung

1. Annahme der Niederschrift Nr. 27 der OR-Sitzung vom 12.02.2019

2. Aufstellung einer Werbeanlagensatzung für die Stadt Lebach

3. Rahmenkonzeption städtischer Spielplatzflächen

4. Anschaffung einer Baby- oder Nestschaukel für den Spielplatz am Marktplatz

5. Seniorennachmittag am 12.04.2019

6. Bürgeranfragen

7. Mitteilungen und Anfragen

 

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Ortsvorsteher Metschberger eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung.


Er stellt zunächst die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest.


Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet OV Metschberger um Aufnahme der Punkte

TOP 6: Sanierung eines Teilstückes- Gehweg Lebacher-Straße von Bushaltestelle bis zur Einmündung Schottenstraße

TOP 9: Einvernehmen zu Bauanträgen und Bauvoranfragen
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Pkw-Doppelgarage

Die nachfolgenden TOP verschieben sich entsprechend.

Der Ortsrat stimmt der Änderung der Tagesordnung einstimmig zu.

 

Öffentliche Sitzung

TOP 1: Annahme der Niederschrift Nr. 27 der OR-Sitzung vom 12.02.2019

Der Ortsrat nimmt die Niederschrift Nr. 27 vom 12.02.2019 einstimmig an.



TOP 2: Aufstellung einer Werbeanlagensatzung für die Stadt Lebach

In der letzten Zeit haben die Anträge für die Errichtung von Werbeanlagen in der Stadt Lebach stark zugenommen. Um der Mehrung von Werbeanlagen entgegenzuwirken wurden bereits mehrere Zurückstellungen bzw. Veränderungssperren bei der Bauaufsichtsbehörde beantragt und auch durch die UBA Saarlouis ausgesprochen. Diese sind jedoch zeitlich begrenzt. Um diese Entwicklung zukünftig besser steuern zu können hat der Stadtrat des Stadt Lebach in seiner Sitzung am 23. August 2018 beschlossen eine Werbeanlagensatzung aufzustellen.
Mit der Aufstellung der Werbeanlagensatzung wurde das Ingenieurbüro ARGUS CONCEPT, Homburg, beauftragt.

Ziel der Satzung ist es ein Gleichgewicht zwischen der Forderung nach Werbeflächen und den Ansprüchen der Stadtgestaltung und der Ortsbildpflege zu erreichen. Die Werbeanlagensatzung soll zur Erhaltung und zur Aufwertung des Stadtbildes von Lebach und seiner Ortsteile beitragen.

Positive städtebauliche Entwicklungen der erweiterten Innenstadt Lebachs sollen durch die Werbeanlagensatzung unterstützt und Beeinträchtigungen durch übermäßige Werbeanlagen, insbesondere großflächige Fremdwerbung, unterbunden werden.

Die Satzung regelt Anforderungen und Verbote für die Errichtung sowie Anforderungen an die Gestaltung von genehmigungspflichtigen, verfahrensfreien und genehmigungsfreigestellten ortsfesten Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) in Sinne des § 12 LBO, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrs- oder Grünraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen und Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettel- oder Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und sonstigen Flächen.

Die einzelnen Vorschriften der Satzung lassen trotz ihrer Einschränkungen eine durchaus be-friedigende, vielfältige Werbung zu.

Der Geltungsbereich ist wie nachfolgend vorgesehen:

1. Der Geltungsbereich der Satzung umfasst das gesamte Stadtgebiet und ist im „Abgrenzungsplan der Werbeanlagensatzung“ in folgende drei Teilbereiche gegliedert:

Teilbereich 1: Erweiterte Innenstadt von Lebach
Teilbereiche 2: Hauptverkehrsstraßen: Der Geltungsbereich der festgelegten Hauptverkehrsstraßen wird durch eine Begleitlinie im Abstand von 50 m ab der Straßenbegrenzungslinie begrenzt. Relevant ist darüber hinaus die Sichtbarkeit der Werbeanlagen vom öffentlichen Verkehrsraum aus. Diese ist gegeben, wenn die Werbeanlagen von einem beliebigen Standort innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums gesehen und als solche erkannt werden.
Teilbereich 3: Wohn- und Dorfgebiete abseits der Hauptverkehrsstraßen

2. Der Satzung unterfallen keine Werbeanlagen am Ort der Leistung, die nach ihrem erkennbaren Zweck nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht werden, im Außenbereich nur, soweit sie einem Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) dienen.

3. Regelungen in sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften, insbesondere in Bebauungsplänen oder sonstigen städtebaulichen Satzungen bleiben mit Ausnahme folgender Bebauungspläne:

„Bahnhofsumfeld, 1. + 2. Bauabschnitt“, einschließlich seiner Änderungen

unberührt.

4. Die Satzung gilt für die Neuerrichtung, Renovierung, Instandsetzung und Veränderung von Werbeanlagen, darunter Schilder, Beschriftungen und Bemalungen. Bereits vorhandene, entsprechend genehmigte Werbeanlagen unterliegen dem Bestandsschutz.

Die Verwaltung schlägt vor aufgrund § 85 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LBO (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1544) vom 18. Februar 2004, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Juni 2018 (Amtsblatt. I S. 632), diese Satzung zu erlassen.

Der Ortsrat Gresaubach empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, aufgrund § 85 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LBO (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1544) vom 18. Februar 2004, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Juni 2018 (Amtsblatt. I S. 632), den Entwurf der Werbeanlagensatzung als Satzung zu erlassen.



TOP 3: Rahmenkonzeption städtischer Spielplatzflächen

Zu einer familienfreundlichen Kommune gehören zweifelsohne auch gut ausgestattete Spiel- und Bewegungsräume, die den Standort letztlich attraktiver machen und für die Kinder ein Muss für die weitere kindliche Entwicklung darstellen. Bei den städteplanerischen Maßnahmen wurde dies in der Vergangenheit stets berücksichtigt und so hat sich im Laufe der Jahre eine Spielflächenlandschaft entwickelt, die im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden überdurchschnittlich hoch ist, zumindest was deren Anzahl betrifft.

Tabelle 1

Insgesamt stehen in Lebach 37 Spielflächen zur Verfügung. Das Angebot umfasst 28 reine Spielplätze, 4 Standorte mit Einzelspielgeräten sowie 5 Bolzplätze. Folgende Spielplätze befinden sich in städtischen Einrichtungen und sind nicht frei zugänglich: Kindergärten in Aschbach, Dörsdorf, Lebach, Steinbach und Thalexweiler.
Im Jahre 2012 wurde letztmalig eine Bedarfsprüfung durchgeführt. Aufgrund dessen hat der Stadtrat die Schließung von 9 Spielplätzen beschlossen.
Im Folgenden sind die Spielplätze einschließlich der sich darauf befindenden Spielgeräte für den Stadtteil Gresaubach aufgeführt. Die erstmalige Bestandserhebung erfolgte 2003. Alle Anschaffungskosten der Geräte vor 2003 wurden entsprechend geschätzt. Diese Zahl soll nur als Anhaltspunkt für die Größe des Geräts dienen, eine gleichwertige Ersatzbeschaffung zum jetzigen Zeitpunkt ist zu diesem Preis natürlich nicht mehr zu erreichen.

Tabelle 2

OV Metschberger erklärt, dass er die beiden Gresaubacher Spielplatzflächen von der Ausstattung her als ausreichend ansieht und diese momentan so beibehalten werden sollten.
Lediglich eine neue Baby- oder Nestschaukel sollte für den Spielplatz am Dorfplatz ergänzend angeschafft werden (s. TOP 4).

ORM Pfeifer schlägt vor, ein Konzept zur Neugestaltung der Ortsmitte mit entsprechender Berücksichtigung des dortigen Spielplatzes erstellen zu lassen.
Zudem bestünde im Bereich der als Polster eingearbeiteten alten Autoreifen Rutschgefahr und durch den vorhandenen nichtzertifizierten Rindenmulch eine Gesundheitsgefährdung für die Kinder.
OV Metschberger erklärt, dass ORM Pfeifer die Verwaltung mit der Darstellung seines Sachverhaltes erneut anschreiben solle, um eine Klärung der Situation herbeizuführen.
Des Weiteren könne bei anderen Kommunen, wie z.B. bei dem von ORM Pfeifer angesprochenen Saarbrücker Stadtbezirks Dudweiler oder auch der Stadt Sulzbach, nachgefragt werden, ob dieser Sachverhalt dort ebenso besteht.

ORM Schuberth ist der Meinung, dass es zur Auseinandersetzung mit der Umwelt und zur Entwicklung von Kindern gehöre, sich auch mal schmutzig zu machen und nicht alles und jedes ständig zertifiziert sein müsse.

Im Anschluss an die Diskussion spricht sich der Ortsrat einstimmig für die Beibehaltung der beiden Spielplatzflächen in Gresaubach aus.


TOP 4: Anschaffung einer Baby- oder Nestschaukel für den Spielplatz am Marktplatz

Der Ortsrat spricht sich einstimmig für die Anschaffung einer Baby- oder Nestschaukel für den Spielplatz am Marktplatz aus.



TOP 5: Seniorennachmittag am 12.04.2019

Der Seniorennachmittag wird vom Ablauf her wie in den Vorjahren durchgeführt.
OV Metschberger erinnert an die Kuchenspenden.
Am Vortag erfolgt ab 15.00 Uhr der Aufbau. Das Programm wird durch die Kulturgemeinschaft gestaltet.



Neuaufnahme
TOP 6: Sanierung eines Teilstückes- Gehweg Lebacher-Straße von Bushaltestelle bis zur Einmündung Schottenstraße

Schon seit Jahren ist der Gehweg im o.g. Bereich schadhaft bzw. uneben, so dass sich in diesem Bereich bei Regen komplett das Wasser sammelt, so OV Metschberger.
Für Fußgänger war dieser Bereich gerade in den letzten Wochen unpassierbar, d.h. diese gingen dann z. T. mit Kindern und Kinderwagen auf der stark befahrenen Landstraße in Richtung Rümmelbach bzw. Sportplatz, Tennisplatz sowie Vereinsanlage Hundesportverein.
Der Zustand ist auch schon mehrfach der Verwaltung mitgeteilt worden.

Als Dringlichkeitsantrag beantragt der Ortsrat Gresaubach einstimmig die Sanierung des Gehweges Lebacher Straße im Bereich ab Bushaltestelle in Richtung Schottenstraße in Gresaubach.
Zur Finanzierung schlägt der Ortsrat einen Teil der "Restgelder" von 100.000,00 Euro aus dem Zuschuss des Ministeriums des Innern vor.
Alternativ soll der HH-Titel „Sanierung von Straßen, Wegen und Plätzen“ herangezogen werden.



TOP 7: Bürgeranfragen

Hierzu liegen keine Wortmeldungen vor.



TOP 8: Mitteilungen und Anfragen

OV Metschberger:
- Am 30.03. findet die diesjährige Picobelloaktion statt.
Beginn um 09.00 Uhr am Dorfplatz
Ende 13.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus

- Für das Wendalinushaus wurden 25 neue Stuhlkissen angeschafft.
- Auf Antrag des DRK-Ortsvereins auf Bezuschussung der Anschaffung von Einsatzbekleidung wurden 500.00 € bewilligt.

- Zur Situation der Grundschule Steinbach/Thalexweiler wurde mit den Betroffenen vereinbart, dass zunächst einmal alle Klassen in Steinbach eingeschult werden und die Nachmittagsbetreuung in Thalexweiler stattfindet. Dies ist aus pädagogischen und logistischen Gründen am sinnvollsten, soll allerdings kein Ausschluss für künftige Einschulungen darstellen. Zur Information versendet OV Metschberger das entsprechende Schreiben der Schulleitung an die Ortsratsmitglieder.

- Zur Thematik Umbau Kita fand am 21.02. ein erneutes Treffen u.a. mit Vertretern des Bistums statt. Es erging bereits ein Zuwendungsbescheid vom Ministerium i.H.v. 389.000,00 €, die Stadt ist beteiligt, der Kreis und das Bistum müssen nun auch reagieren. Die Nutzung des Wendalinushauses als Teil der Kita während der Umbaumaßnahme soll lt. Bauverantwortlichem des Bistums nicht weiter in Erwägung gezogen werden. Vielmehr könnte ein Umbau der Kita im laufenden Betrieb und gleichzeitig eine zeitlich begrenzte Containerlösung erfolgen.


ORM Pfeifer fragt an, ob der Baum an der Ecke Schiller-Eckenstraße entfernt wird. OV Metschberger verneint dies, da keine Unfallgefahr besteht.

 

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Vorsitzender: Ortsvorsteher Fred Metschberger

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