Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates GRESAUBACH der Stadt Lebach NR. 28
26.08.2013 17:44 von FDP Gresaubach
Datum: 26. Juni 2013
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 19.30 Uhr
Ort: Wendalinushaus
Anwesend
als Vorsitzender: Metschberger, Fred, Ortsvorsteher
als Mitglieder: Ferring Daniela / Kehl Götz / Kohr Maria / Schmitt Barbara / Schröder Harald / Wilhelm Jörg / Warken Stephan / Jung Armin
entschuldigt
Pfeifer Gerd-Dieter / Schedler Johannes
von der Verwaltung
Backes Evelyn
Schriftführerin
Backes Evelyn
T A G E S O R D N U N G
Öffentliche Sitzung
1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Im Rötelsbach“ im Stadtteil Gresaubach
2. Bürgeranfragen
3. Mitteilungen und Anfragen
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Ortsvorsteher Metschberger eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung. Er stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Bekanntmachung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Öffentliche Sitzung
TOP 1: Teiländerung des Bebauungsplans „Rötelsbach“ im Stadtteil Gresaubach
- Einleitung des Verfahrens und Fassung des Aufstellungsbeschlusses zur Teiländerung des Bebauungsplans „Rötelsbach“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB
- Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes mit der Begründung
- Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange innerhalb einer angemessenen Frist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
- Bekanntmachung der Beschlüsse
- Zustimmung zur Durchführung der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durch ein Planungsbüro
Die Eheleute Verena und Oliver Werner, Lebacher Str. 22, Lebach-Gresaubach beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung auf dem Grundstück Im Rötelsbach 5, Gresaubach. Um das vorgesehene Raumprogramm zu realisieren muss das Gebäude zweigeschossig ausgeführt werden. Es soll ein Flachdach erhalten. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rötelsbach“. Der Bebauungsplan sieht für das Grundstück eine eingeschossige Bebauung mit Satteldach vor. Daher ist das Bauvorhaben derzeit nicht zulässig. Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahre 1964. Es bestehen keine Bedenken, den Eigentümern eine bessere Ausnutzung der Grundstücke zu ermöglichen. In den aktuelleren Bebauungsplänen der Stadt werden ausnahmslos zweigeschossige Gebäude in den Wohngebieten ausgewiesen. Daher haben die Eheleute Werner in Abstimmung mit der Verwaltung das Planungsbüro Kern auf ihre Kosten beauftragt, das Bauleitverfahren zur Teiländerung des Bebauungsplanes „Rötelsbach“ durchzuführen. Dazu bedarf es seitens des Stadtrates nach Anhörung des Ortsrates der folgenden Beschlüsse.
Der Plan sieht vor, in einem Teilbereich der Straße „Im Rötelsbach“ von der Römerstraße bis zum Fußweg zur Mehrzweckhalle linksseitig eine zweigeschossige Bebauung zuzulassen. Damit die Gebäude dennoch verträglich sind mit den vorhandenen Häusern wird die Bauhöhe begrenzt (straßenseitige Gebäudewand max. 6,10 m hoch, First max. 9,0 m hoch), da bei vollständiger Ausnutzung der Definition „Zweigeschossig“ auch Gebäude entstehen könnten, die wie ein dreigeschossiges Haus wirken. Auf die gesamte Überplanung des vorhandenen Bebauungsplanes wurde bewusst verzichtet. Hierzu liegt kein Anlass vor, die Kosten für die Eheleute Werner wären dann höher und das mögliche Konfliktpotenzial würde steigen.
Der Ortsrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1) Der Stadtrat fasst den Aufstellungsbeschluss zur Teiländerung des Bebauungsplans „Rötelsbach“ im Stadtteil Gresaubach und beschließt die Durchführung im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB. Die Kosten des Verfahrens tragen die Eheleute Werner.
2) Der Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung.
3) Der Stadtrat beschließt die Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit innerhalb einer angemessenen Frist von 4 Wochen entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 BauGB, der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange innerhalb einer angemessenen Frist von 4 Wochen entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage der beigefügten Planung. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §3 Abs. 1 BauGB und §4 Abs.1 BauGB wird gemäß § 13a Abs.2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit §13 Abs.2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
4) Die Verwaltung wird beauftragt, diese Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.
5) Der Stadtrat stimmt der Durchführung der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden durch das das Planungsbüro Kernplan Gesellschaft für Städtebau und Kommunikation mbH, Illingen zu. Die Verwaltung wird mit der Bürgerbeteiligung beauftragt.
TOP 2: Bürgeranfragen
Es liegen keine Bürgeranfragen vor.
3. Mitteilungen und Anfragen
OV Metschberger informiert über den neusten Stand betreffend Kindergarten und liest hierzu zwei Schreiben der Stadt Lebach vor.
Weiter teilt er mit, dass die Stadt Lebach wegen des Freizeitgebietes Großer Horst eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Schmelz treffen wird, in der es um Instandhaltung und weiteren Ausbau geht.
OV Metschberger teilt dem Ortsrat mit, dass Gresaubach immer noch der zweitgrößte Stadtteil Lebachs ist und gibt die aktuellen Einwohnerzahlen bekannt.
ORM Schröder fragt, wann der Brunnen in der Ortsmitte instandgesetzt wird.
OV Metschberger antwortet, dass dies wohl 2014 geschehen wird. In diesem Zusammenhang unterrichtet er die Ortsratsmitglieder über den ständigen Vandalismus, der in der Ortsmitte herrscht.
Da keine weiteren Mitteilungen und Anfragen vorliegen, schließt er um 19.30 Uhr die Sitzung.
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Vorsitzender: Ortsvorsteher Fred Metschberger
Schriftführerin: Evelyn Backes